Flugplatzordnung

Allgemeines

1. Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. (§ 1 Abs. 1 LuftVO)
2. Diese Flugplatzordnung gilt für den Flugbetrieb auf dem Flugplatz, sowie in seiner unmittelbaren Umgebung. Es haben sich alle Vereinsmitglieder, Gäste und Zuschauer danach zu richten.
3. Alle Zuschauer haben sich hinter der Absperrung des Vorbereitungsraumes (Holzbrüstung) aufzuhalten! Die am Flugbetrieb nicht beteiligte Piloten sind angehalten, hinter dem Schutzzaun zu bleiben.
4. Voraussetzung für die Erteilung einer Starterlaubnis ist die Genehmigung des Platzhalters sowie der Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes. Wobei die Versicherungssumme den gesetzlichen Bestimmungen des § 103 Abs. 3 LuftVZO entsprechen muss.
5. Es dürfen Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Abflugmasse von 25 kg und ohne Raketenantrieb betrieben werden.
6. Bei landwirtschaftlichen Arbeiten innerhalb des Flugsektors ist der Flugbetrieb einzustellen!
Bei starken Winden oder Umständen, die ein sicheres Fliegen in Frage stellen, ist der Flugbetrieb sofort einzustellen bzw. erst gar nicht zu beginnen!
7. Die Piloten müssen erfolgreich an einer Unterweisung in Sofortmassnahmen am Unfallort teilgenommen haben. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass eine Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung steht, die zumindest der für das Mitführen in Pkw vorgeschriebenen Ausrüstung nach DIN 13164 entspricht.

Grundlegende Sicherheitsregeln

8. Die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig vom Steuerer beobachtet werden können. Sie haben bemannten Luftfahrzeugen auszuweichen.
9.

Es darf nur im Verlauf der Startbahn in Ost-Westrichtung sowie in nördlicher Richtung geflogen werden.


Es ist Grundsätzlich untersagt die Grundlinie der Startbahn in südlicher Richtung (Wäldchen oberhalb) zu überfliegen.
10. Das Ansteuern von Personen, Tieren und Kraftfahrzeugen ist untersagt. Zu Personen und Tieren auf den umliegenden Grundstücken ist ein ausreichender Sicherheitsabstand von mindestens 150 m einzuhalten. Personengruppen und Fahrzeugabstellplätze dürfen nicht überflogen werden.
11. Die Landung eines Modells ist durch Zuruf "Achtung Landung" anzukündigen.
12. Während seines Fluges hat der Modellpilot am äußeren Platzrand Aufstellung zu nehmen.
13. Zur besseren Übersicht sind alle Modellpiloten angehalten, ihre Modelle in einer Reihe im Vorbereitungsraum aufzustellen. Im näheren Umkreis der Durchgänge zur Startbahn können diese auch in Betrieb gesetzt werden.
14. Anfänger dürfen nur unter Aufsicht eines erfahrenen Piloten fliegen. In der Landephase ist der Anfänger nicht allein zu lassen oder zu stören.
15. Jeder Modellflieger hat sich über die benutzten Fernsteuerkanäle zu informieren und die notwendigen Absprachen zu führen

Besondere Regeln für Flugmodelle mit Verbrennungsmotor

16. Flugmodelle mit Verbrennungsmotor müssen mit Schalldämpfern ausgerüstet sein und dürfen den vorgegebenen maximalen Schallpegel von La=84 dB(A)/7m bei Volllast nicht überschreiten.
17. Es dürfen sich nicht mehr als drei Modelle mit Verbrennungsmotor zur gleichen Zeit in der Luft befinden sowie drei sonstige Flugmodelle.
18.
Folgende Betriebszeiten sind festgelegt:  
Montags bis Samstag von 08.00 bis 19.00 Uhr
Sonn- und Feiertag von 09.00 bis 18.30 Uhr
mit einer Pause von 12.00 bis 14.00 Uhr
jedoch maximal bis Sonnenuntergang.  

Telefonnummern für Notfälle

Polizei-Notruf110
Feuerwehr112
Rettungs- und Feuerwehrleitstelle Weißeritzkreis03504-19222
Polizei Dippoldiswalde03504-6370
Krankenhaus Dippoldiswalde03504-6320